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Was Hausbesitzer in 2024 wissen sollten

Was Hausbesitzer in 2024 wissen sollten

2024 bringt wichtige Änderungen mit sich, die sich auf Ihren Immobilienbesitz auswirken.

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Veröffentlichung

05.01.2024

Das Jahr 2024 bringt für Hausbesitzer eine Reihe von wichtigen Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte des Immobilienbesitzes auswirken. Von neuen Vorschriften für Heizungen bis hin zu Änderungen im Mietrecht – hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten.

1. Heizungsgesetz und 65%-Regel für erneuerbare Energien

Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, beispielsweise durch Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen. Diese Regelung zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Für Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen bis 2026. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen jedoch weiterhin betrieben werden und haben eine Betriebserlaubnis bis ins Jahr 2044. Dies bietet Hausbesitzern mehr Flexibilität und Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.

2. Sanierungspflicht nach Neukauf

Nach einem Eigentümerwechsel müssen die neuen Besitzer innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Standards gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) umsetzen. Dazu gehört der Austausch von Gas- oder Ölheizkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Zusätzlich müssen Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden und es ist erforderlich, die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen nachträglich zu dämmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz zu entsprechen.

3. Überprüfung und Optimierung der Heizung

Im Zuge des neuen Gesetzes wird auch die Pflicht eingeführt, Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Diese Regelung zielt darauf ab, die Effizienz von Heizungsanlagen zu verbessern und damit sowohl Energiekosten als auch den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Eigentümer müssen sich auf diese neuen Anforderungen einstellen und sicherstellen, dass ihre Anlagen den Vorschriften entsprechen, um Bußgelder zu vermeiden.

4. Steigender CO2-Preis und seine Auswirkungen auf das Heizen

Ab Januar 2024 steigt der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne – und damit um fünf Euro mehr als von der Ampelregierung ursprünglich angedacht, was eine signifikante Auswirkung auf die Kosten für das Heizen mit Öl oder Gas haben wird. Diese Preiserhöhung sollte von Hausbesitzern nicht unterschätzt werden, da sie direkt die Betriebskosten von Immobilien beeinflusst. Der Anstieg des CO2-Preises ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen, den CO2-Ausstoß zu verringern und den Übergang zu nachhaltigeren Energiequellen zu fördern.

Für Hausbesitzer bedeutet dies eine zunehmende finanzielle Belastung, wenn sie weiterhin fossile Brennstoffe zur Beheizung ihrer Immobilien verwenden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, in energieeffizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme zu investieren. 

5. Förder- und Zuschussmodelle für Sanierungen

Staatliche Zuschüsse und Förderungen sind für viele Hausbesitzer ein wichtiger Faktor, insbesondere wenn es um Sanierungen oder Neubauten geht. Diese Regelungen könnten sich 2024 ändern, was bedeutet, dass Hausbesitzer gut informiert sein sollten, um von den möglichen Vorteilen zu profitieren. Es ist ratsam, die aktuellsten Informationen zu Fördermöglichkeiten im Auge zu behalten und bei Sanierungsplänen entsprechend zu berücksichtigen. 

Mit dem GEG treten auch neue Fördersätze in Kraft. Alle Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, sollen eine Sockelförderung von 30 Prozent der Kosten bekommen. 

Wohn-Riester für energetische Sanierungen:
Immobilienbesitzer können ihr Riester-Erspartes ab dem 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Kauf einer Wärmepumpe einsetzen. Das gilt allerdings nur für selbst genutzte Wohnimmobilien. 

6. Balkonkraftwerke

Künftig werden Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen eingestuft. Dadurch können Eigentümergemeinschaften und Vermieter deren Installation nicht mehr untersagen. Zudem erhöht sich ab dem nächsten Jahr die Obergrenze für die Einspeisung ins Netz von 600 auf 800 Watt. Rückwärts laufende Stromzähler dürfen übergangsweise eingesetzt werden. Eine Meldung der Anlagen beim Marktstammdatenregister ist nicht mehr erforderlich, lediglich eine Benachrichtigung des Netzbetreibers ist nötig. Diese Regelungen sind Teil der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

7.Telekommunikationsgesetz

Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich die Regelung zur Umlage von Kabelfernsehgebühren für Vermieter. Die Kosten für Sammelanschlüsse dürfen dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Vermieter sollten daher bis spätestens 30. Juni 2024 bestehende Sammelverträge kündigen oder die Einwilligung aller Mieter zur Fortführung des Vertrages einholen. Sollten Vermieter nicht handeln, laufen die Verträge zwar weiter, jedoch tragen dann die Vermieter selbst die Kosten, nicht die Mieter.

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