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Grundsteuererklärung – was Erben jetzt wissen müssen
Die Grundsteuerreform 2025 ist längst mehr als ein Schlagwort. Mit jedem Feststellungs- und Messbetragbescheid, den das Finanzamt aktuell verschickt, rückt der Zahlungstermin für die neue Grundsteuer näher. Gerade bei geerbten Immobilien zeigt sich, dass viele Nachlässe noch ohne vollständige Grundsteuererklärung im Aktenordner liegen. Wer jetzt nicht prüft, riskiert unnötige Kosten – denn Verspätungszuschläge rollen automatisch an.
Warum ausgerechnet Erben handeln müssen
Im Erbfall greift ein doppelter Zeitdruck. Zum einen muss der Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden; zum anderen verlangt die Reform eine lückenlose Feststellungserklärung für jedes Grundstück. Fehlt diese Erklärung, darf die Behörde den Grundsteuerwert schätzen – meist höher, als es der Realität entspricht. So entsteht Jahr für Jahr eine zu hohe Grundsteuerlast, die das Budget der Erbengemeinschaft belastet.
Drei zentrale Fragen, die jetzt Klarheit bringen
Liegt eine Grundsteuererklärung vor?
Eine kurze ELSTER‑Recherche zeigt, ob die Erklärung abgegeben wurde. Ist kein Eintrag vorhanden, empfiehlt sich eine zügige Nachmeldung. Das Versäumnisgeld startet bei 25 € pro angefangenen Monat – ein überflüssiger Kostenfaktor, der sich mit wenigen Klicks vermeiden lässt.
Stimmen die Bewertungsdaten im Bescheid?
Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche: Schon kleine Zahlendreher schlagen sich direkt im Grundsteuer-Messbetrag nieder. Einspruch ist nur Binnen eines Monats nach Zustellung möglich. Wer die Daten ruhig und gründlich prüft, spart oft drei- bis vierstellige Beträge über die Laufzeit.
Sind alle Veränderungen gemeldet?
Ein Anbau, der Abriss einer Garage oder eine Nutzungsänderung – solche Eingriffe sind dem Finanzamt spätestens bis Ende Januar des Folgejahres anzuzeigen. Unterbleibt die Meldung, drohen Zuschläge oder eine erneute Schätzung. Gerade in Nachlässen, die parallel modernisiert oder geteilt werden, entsteht hier schnell eine Lücke.
Regionale Besonderheiten rund um Gronau
Im Grenzland zwischen Münsterland und der niederländischen Grenze haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren überdurchschnittlich entwickelt. Wer z.B. ein Haus in Gronau oder Immobilien in Coesfeld erbt, sollte die angesetzten Werte daher besonders sorgfältig prüfen. Ein zu hoch angesetzter Quadratmeterwert lässt die Grundsteuer Gronau dauerhaft steigen – und mindert den Nettoertrag einer Vermietung spürbar.
Konsequenzen verpasster Fristen
Bleibt die Grundsteuererklärung Erben schuldig, drohen neben dem erwähnten Verspätungszuschlag auch Zwangsgelder von bis zu 25 000 €. Eine Schätzung durch das Finanzamt fällt fast immer zum Nachteil der Eigentümer aus – und wirkt langfristig, weil der Messbetrag nur in Ausnahmefällen nachträglich korrigiert wird.
Fazit
Die letzten Monate vor Inkrafttreten der neuen Steuer sind entscheidend. Eine vollständige und korrekte Grundsteuererklärung schützt Erben vor Zuschlägen, überhöhten Steuerwerten und langfristigen Mehrkosten. Westfalen Wohnen unterstützt Erbengemeinschaften in Gronau, Epe, Ahaus, Coesfeld und Bad Bentheim dabei, Daten zu prüfen, Nachmeldungen zu erstellen und Fristen einzuhalten. So bleibt das vererbte Zuhause ein Wert – und wird nicht zur Last.
Hinweis: Unsere Inhalte stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar, sondern dienen lediglich der Sensibilisierung für mögliche Fallstricke bei geerbten Immobilien.